Roller Versicherung

Es gibt wohl kaum einen schnelleren Weg um in der Stadt voran zu kommen als mit einem Roller. Die flotten Flitzer erreichen eine Geschwindigkeit von 45 Km/h und sind sparsam im Verbrauch. Aber wie bei allen motorisierenden Fortbewegungsmitteln im Strassenverkehr benötigt auch der Motorroller eine sogenannte Roller Versicherung.

Die Roller unterliegen nicht der Anmeldepflicht beim Kraftfahrzeugamt, doch sie unterliegen der Versicherungspflicht und müssen mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein, um im Strassenverkehr zugelassen zu sein. Das bedeutet, daß eine Roller Versicherung abgeschlossen werden muss.

Jedes Jahr muss vom Fahrer oder Versicherungsnehmer ein neues Versicherungskennzeichen beantragt werden. Jährlich ändern sich die Farben des Versicherungskennzeichens von Rot, Blau, Grün und Schwarz. Je nach Versicherer und Art der Roller Versicherung ergeben sich verschiedene Beitragsklassen. Jeder Roller muss zumindest eine Roller Versicherung mit Haftpflicht besitzen, so dass im Fall der Fälle evtl. Sach- und Personenschäden abgedeckt sind.

Die Beitragssätze variieren bei den verschiedenen Versicherern sehr stark. Hier wird eine nicht benannte Roller Versicherung mit Ihren Beiträgen für eine Beispielrechnung aufgeführt. Der Jahresbeitrag der Haftpflichtversicherung beträgt 67,00 €. Hierbei sind evtl. Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt. Die Deckungssummen in der Roller Versicherung mit Haftpflichtdeckung betragen in der Regel 100 Mio. Euro, davon maximal 8 Mio. Euro für Personenschäden.

Beinahe jede Roller Versicherung bietet auch eine Teilkaskoversicherung für Roller an. Meist in den Varianten mit 150 Euro Selbstbeteiligung und mit 50 Euro Selbstbeteiligung. Der Beitragssatz mit 150 SB beträgt 117,00 € und mit 50 Euro SB 160,00 Euro.

Die Kaskoversicherung in der Roller Versicherung deckt Schäden wie Entwendung, Schäden durch Brand und Explosion, Schäden durch Blitzschlag, Hagel, Sturm und Überschwemmung, Schäden durch unbefugten Gebrauch, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch am Blinker oder der Beleuchtung ab. Anzumerken ist jedoch, dass sich bei Entwendung des Rollers die Selbstbeteiligung auf 300 Euro in der Roller Versicherung erhöht. Der Versicherungsintervall beginnt am 01.03 jeden Jahres und endet am 28/29.02 des Folgejahres.

Da die oben genannten Beiträge nur ein Beispiel darstellen und sich die Beiträge in der Roller Versicherung sehr unterscheiden, sollte man auf jeden Fall einen kleinen Vergleich der verschiedenen Roller Versicherungen durchführen, um so die beste Roller Versicherung mit dem besten Beitrags- und Leistungsverhältnis abschliessen zu können.